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*** Haushaltsnahe Dienstleistungen, Entlastungsleistungen für Sie oder Ihre Angehörigen ***

 

Sie oder Ihr Angehöriger haben einen Pflegegrad und benötigen Unterstützung zu Hause, wollen aber (noch) keinen Pflegedienst in Ihren vier Wänden? Durch Anerkennung nach aktuellem Landesrecht in MV dürfen wir unsere Leistungen über die Pflegekassen abrechnen.

In einem ersten persönlichen Gespräch erfassen wir gemeinsam Ihren Unterstüzungsbedarf und Ihre Wünsche, um ein individuelles Angebot für Sie zu erstellen.

Wir übernehmen:

* Reinigung Haushalt

* Fensterreinigung

* Weiteres vor Ort nach individueller Absprache

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Allgemeines zu Entlastungsleistungen:

-> Abrechnung über die Pflegekassen bereits ab Pflegegrad 1

-> monatlich zur Verfügung gestelltes Guthaben: 125,00€

-> ungenutztes Guthaben spart sich an, verfällt jedoch zum 30.06. des Folgejahres

-> der Entlastungsbetrag ist gleichbleibend und unabhängig vom Pflegegrad

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Wenn Sie unsere Hilfe benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

 

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